Das Carve-Out Phasenmodell

Das Carve-Out (oder auch der Teilunternehmensverkauf), stellt eine besondere Herausforderung in der M&A da. Es werden einzelne Teile oder Marken aus einer Firmer oder einem Firmenverbund herausverkauft.

Problematisch dabei sind verschiedene Punkte. Zum einen ist der Wert des Unternehmensteil oder der Marke nur schwer für den Käufer zu bemessen. In den meisten Fällen gibt es Wechselbeziehungen zwischen dem Teil und dem Gesamtunternehmen, und in vielen Fällen gibt es keine gesicherte und unabhängige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Unternehmensteiles / der Marke.

Zum anderen stellt die operative Ausgliederung des verkauften/gekauften Teils eine organisatorische Herausforderung da, speziell sind hier die Abkopplung von existierenden Systemen (IT), die Herauslösung der Mitarbeiter sowie die Geschäfts-Übergabe zu nennen. Da meist keine dedizierte und unabhängige Organisation & Struktur für den Unternehmensteil bzw. die Marke bestand, muss hier parallel an dem Aufbau der Organisation, an der operativen Geschäftsübernahme und an den rechtlichen Eckpfeilern gearbeitet werden. 

Übersicht über das Schultz & Partner Carve-Out Phasenmodell:

  1. Ziel Definition: Welcher Teil wird verkauft, was darin inkludiert, welche Mitarbeiter und welche Assets gehen mit über?
  2. Due Diligence der Verzahnung des Unternehmensteiles mit dem Unternehmen (rechtlich, wirtschaftlich, sozial, räumlich).
  3. Bewertung des Carve-Outs: Erarbeitung einer unabhängigen Wirtschaftlichkeitsrechnung für den Carve-Out Teil und Auditierung dieser durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfung.
  4. Prozessvorbereitung des Carve-Out: Vorbereitung der Abkopplung des Geschäfts, Teile bereits unabhängig von der Organisation machen (wo möglich), klassische M&A Aufgaben wie Erstellung der Verkaufspräsentation, des Data Room, Verkäufer Due Diligence und Interessentenanalyse und Ansprache.
  5. Closing: Vertragsabschluß inklusive etwaiger Vereinbarungen über Transition Services Agreements (TSA). 
  6. Post Merger Phase: Tatsächliche Entkoppelung auf der Verkäuferseite. Herauslösung in wirtschaftlicher, IT-technischer und rechtlicher Sicht. Integration potentiell nicht mit übergehender Mitarbeiter und Assets etc. sowie die Sicherstellung der Einhaltung der vertraglichen Regelungen zum Verkauf (speziell in Bezug auf bestehende TSAs). Dokumentation der Abwicklung um mögliche Haftungsfälle zu vermeiden.